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Willkommen auf der Informationswebseite der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf zum Thema Opferschutz: Nebenklage. Die Opfer von Straftaten sind in Deutschland durch verschiedene Instrumente geschützt und werden bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt. So wird der Opferschutz vor allem gestärkt durch:

  • Das Zeu­gen­schutz­ge­setz, welches Mög­lich­kei­ten bietet, unter denen Opfer von Straf­ta­ten einen an­walt­li­chen Bei­stand er­hal­ten kön­nen und er­mög­licht den Ein­satz von Vi­de­over­neh­mun­gen im Straf­ver­fah­ren für be­son­ders schutz­be­dürf­ti­ge Zeu­gen (damit diese dem Täter nicht gegenüber treten müssen).
  • Eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche können direkt im Anhang an das Strafverfahren zugesprochen werden, so genanntes Adhäsionsverfahren
  • Mittels der Nebenklage können Opfer als Ankläger neben der Staatsanwaltschaft auftreten und eigene Rechte im laufenden Strafverfahren geltend machen.

Diese Kernelemente des gerichtlichen Opferschutzes im Strafverfahren nutzen Sie Ideal mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der Ihre Interessen als Opfer vertritt und Sie sowohl als Zeuge als auch als Nebenkläger unterstützt.

Als Opfer einer Straftat finden Sie vielfältige (seelische) Betreuungsmöglichkeiten, nicht nur staatliche, sondern auch bei gemeinnützigen Vereinen, exemplarisch zu nennen ist hier der Weiße Ring e.V. Das Bundesjustizministerium gibt zudem eine “Opferfibel” heraus, diese ist hier zu finden (PDF) und beinhaltet alles Wichtige rund um Ihre Rechte als Opfer in einer kompakten Form.

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